Anerkennungen

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) als überörtlicher Sozialhilfeträger ist federführender Leistungsträger und übernimmt in der Regel die Kosten der Betreuung.
Die Betreuungs- und Nutzungsentschädigung erfolgt in der Regel über den örtlichen Sozialhilfeträger.
Die Einrichtung ist vom zuständigen Fachministerium des Landes Hessen im Sinne der §§ 35, 36 ff des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) staatlich anerkannt.

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