Aufnahme
Zur Aufnahme werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt
- Lebenslauf mit Beschreibung der Entwicklung der Abhängigkeit sowie der bisherigen Behandlung
- bei Substituierten Nachweis über eine bestehende Substitutionsbehandlung gem. geltender Richtlinien
- amtsärztliche/fachärztliche Stellungnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe
- Zustimmung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen gem. § 53 SGB XII i.V.m. § 2 Abs. 1 SGB IX.
Die Anfrage zur Aufnahme in der Einrichtung kann telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder persönlich erfolgen. Für den weiteren Verlauf der Bewerbung ist ein schriftlicher Lebenslauf mit Beschreibung des Suchtverlaufs erforderlich. Falls wir ihnen einen Platz anbieten können werrden sie zeiztnah zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.
Anschließend wird ein personenzentrierter integrierter Teilhabeplan (PiT) mit Ihnen erstellt.
Bei längeren Wartezeiten bis zu einer Aufnahme ist es dringend erforderlich, dass Sie sich in regelmäßigen Abständen bei uns melden und uns ihr weiteres Interesse mitteilen.
Die zuständigen Mitarbeiter*innen für die Aufnahme koordinieren mit Ihnen das weitere Aufnahmeverfahren.