FAQ

Betreuung und Rahmenbedingungen

Was passiert bei einem Rückfall?

Rückfälligkeit kann die sofortige Entlassung aus dem Betreuten Wohnen bedeuten. Die Reaktion auf einen Rückfall bleibt allerdings immer eine Einzelfallentscheidung.  Mit Rückfallanalyse, -management und vielfältigen Möglichkeiten zur Rückfallbearbeitung werden rückfällige Klientinnen und Klienten dabei vom Team unterstützt.

Welche grundlegenden Regeln sind zu beachten?

Freiheit von Drogen, Alkohol und Glücksspiel während des Aufenthaltes in unserer Einrichtung ist ebenso ein Muss wie der Verzicht auf Gewalt und die aktive Mitarbeit an den im Hilfeplan erstellten Zielen.

Ist die Einrichtung nach §§ 35/36 BtMG anerkannt?

Ja, die Anerkennung nach §§ 35/36 BtMG wurde durch das zuständige hessische Ministerium erteilt.

Wie sind meine persönlichen Daten geschützt?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuten Wohnen Bahnweg unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis werden keine persönlichen Daten weiter gegeben.

Ist das Büro auch abends/nachts und an den Wochenenden besetzt?

Wir haben feste Bürozeiten. Mo. bis Fr. von 09:00 bis 13:00 und 13:30 bis 17:00 Uhr. Nachts und am Wochenende ist das Büro nicht besetzt.

Wie alt sind die Bewohner der BWG?

Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren, nach oben hin gibt es keine Grenze. Im Durchschnitt sind die Bewohner*innen ca. 45 Jahre alt.

Kontakte und Aktivitäten

Wann und unter welchen Voraussetzungen können Bewohner/-innen Besuch empfangen?

Besuch kann jederzeit empfangen werden. Allerdings gelten für die Besuchenden genauso wie für die Bewohnerinnen und Bewohner die Regeln der Abstinenz und der Gewaltfreiheit.
Für die Einhaltung der Regeln sind die Bewohner*innen verantwortlich. Besuch über mehrere Tage muss mit dem/der zuständigen Betreuer*in abgesprochen werden.

Wann muss ich in der Einrichtung sein?

Es gibt außer den vereinbarten Terminen und den festen Gruppenzeiten keine festen Anwesenheitszeiten im Haus. Ist eine Abwesenheitszeit von mehr als zwei Tagen geplant, so muss dies mit uns abgesprochen werden.

Wie sind die Wohnungen eingerichtet, was kann ich mitbringen?

Die Wohnungen verfügen über eine Küchenzeile mit  Kühlschrank und zwei Herdplatten sowie über ein eigenes Duschbad mit Toilette. Ein Fernseh- und Telefonanschluss ist vorhanden. Bei Einzug müssen eigene Möbel mitgebracht werden. Hierbei erhalten die Bewohner*innen Unterstützung von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Werde ich bei meiner Freizeitgestaltung unterstützt?

Für die Bewohnerinnen und Bewohner des BW Bahnweg werden gemeinsame Freizeit- und Gruppenaktivitäten organisiert.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit an den unterschiedlichsten Freizeitaktivitäten des Betreuten Einzelwohnens Frankfurt teilzunehmen. Auf dem Programm stehen Besuche von Fußballspielen, Schiffsausflüge, Führungen im Frankfurter Zoo, Palmengarten, den Frankfurter Museen, Kunstgruppen u. v. m.

Finanzielles

Wie wird die Betreute Wohngemeinschaft finanziert?

Für die Betreuungskosten ist der Landeswohlfahrtsverband der Kostenträger. Die Nutzungsentschädigung für die BWG übernimmt i. d. R. der örtliche Sozialhilfeträger. Interessenten mit Einkommen und/oder Vermögen tragen anteilig die Kosten.

Wie ist der Umgang mit Geld geregelt?

Es gibt die Möglichkeit das Geld bei uns im Tresor zu hinterlegen und sich bei Bedarf auszahlen zu lassen.

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